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Arbeitslose müssen notfalls untervermieten

14th Nov 2006, 19:17 GMT

ALG-II-Empfänger, deren Wohnungen zu groß sind, können gezwungen sein, ihre Wohnung mit einem Untermieter zu teilen. Sofern nicht übermäßig geheizt wird, muss die Arbeitsagentur die Heizrechnung aber komplett bezahlen.

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