BGH: Sammelklage wegen gestohlener ec-Karten zulässig
14th Nov 2006, 19:04 GMT
Verbraucherschützer dürfen Sammelklagen im Namen von Kunden einreichen - auch wenn es um viel Geld geht. Das sei "im Interesse des Verbraucherschutzes erforderlich", entschied der Bundesgerichtshof. Im konkreten Fall ging es um Bankkunden, die Regress fordern, weil mit gestohlenen EC-Karten Geld abgehoben worden war.
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